Bevor Alex W.zum Täter wurde, war er bereits das Opfer unter anderen derer, die ihn heute verurteilt haben.Dass er sogar unter medizinischen Gesichtspunkten krank ist, wurde geflissentlich ignoriert.
Frau Al-Sherbini wieder wurde letztendlich mißbraucht zur Rechtfertigung eines ansonsten sehr täterfreundlichen Justizsystems, um uns und dem Ausland vermeintlich zu beweisen, dass sie nichts mit Rassismus zu tun haben. Freilich nur, weil das Opfer noch tiefer in der Menschenwürdehierarchie Deutschlands steht: ein arbeitsloser slawischer Mann, der, um die Demonstration noch eindrucksvoller zu machen,kurzerhand zum “Deutschen” erklärt wurde.
Dass das Urteil eventuell unter dem Druck der Weltöffentlichkeit so ausgefallen ist, mag sein. Das finde ich sehr bedenklich. Die besondere Schwere der Schuld war sicherlich auch der Mord vor den Augen des Kindes und des Ehemannes. Ich finde das Höchstmaß in dem Fall gerechtfertigt. Ein “hate crime” muss, ob es von einem Deutschen, Russlanddeutschen, der auch Deutscher ist, einem Täter mit Migrantenhintergrund oder einem Ausländer begangen wird, unnachsichtig verfolgt werden. Ein besondere Schwere der Schuld mag hier in der Tat gegeben sein, und wird nach Rechtslexikon definiert durch:
* die besondere Verwerflichkeit der Tat – trifft zu
* die Art der Tatausführung – trifft zu
* die Täterpersönlichkeit – trifft zu
* die Motive -trifft zu (hate crime)
* die Zahl der ermordeten Menschen
* mehrere Mordtaten
* weitere schwere Straftaten
Man könnte natürlich auch erschwerende Begleitumstände vermuten wie
* Anwesenwesenheit von 8 (!) Nebenklägern
* Instrumentierungsbedarf im Ausland
* Russlanddeutschtum wird nicht als Migrantenhintergrund anerkannt
Im Prozess der Christenmorde in der Türkei und Jemen war die Zahl der deutschen Anwälte im Dienste der Nebenklage recht überschaubar, eine Berichterstattung z.B von CNN gab es nicht. Kein deutscher Botschafter forderte die Höchstrafe, noch wurde sie verhängt. Ich bin gespannt auf das Urteil gegen die Mörder von Herrn Brunner.
Mich hat auch gestört, dass die Vermutung der Verteidigung, eine psychische Störung würde vorliegen, so schnell vom Tisch war.Ich finde die Aussage des Staatsanwaltes, “für diese Gesellschaft nichts leisten” eine Anmaßung. Dass ein Mensch arbeitslos ist, hat ja wohl eher etwas mit der Situation des Arbeitsmarktes zu tun, als mit der Weigerung des Einzelnen “etwas für die Gesellschaft zu tun”. Einem Verlierer in unserer Gesellschaft seine Verliererposition als Weigerung, etwas zu leisten, anzukreiden, ist schon gewagt.Wenn die Richterin und der Staatsanwaltes korrekt zitiert wurden, wären solche Äusserungen wenig hilfreich und kein Indiz für ein gerechtes Urteil. Emotionalen Ausführungen, die vielen Seelen “gut tun” erinnern an vergangene Zeiten der Gerichtsbarkeit und würden auf einen Überforderung und aufgeladene Atmosphäre hindeuten. Man kann dem Täter dann nur raten in Berufung zu gehen. Bei aller Schwere der Schuld, es gilt gleiches Recht für Alle ohne Ansehen der Herkunft oder des Geschlechtes für Täter und Opfer und Entrüstung des Umfeldes. Die Zeit formulierte letzte Woche, “Für die Islamische Welt sitzt Deutschland auf der Anklagebank”. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, es wurde auch Deutschland verurteilt – an dem Täter, der im Niemandsland eines Fastdeutschen und Fastmigranten die volle Wucht der “Political Correctness” zu spüren bekommen hat. Damit will ich die Tat nicht entschuldigen, allerdings das Nichts das wir über den Täter von der Presse wissen, machen mich nachdenklich. Wir, wir guten, haben alles richtig gemacht, waren entschlossen antirassistisch, aber ein Mensch ist tot und ein anderer wird unter kafkaesken Umständen nach mehreren Bagatellverfahren, die zur Katastrophe eskalierten, exemplarisch für das Böse in uns für immer weggesperrt.